Gute Nachrichten für betroffene Unternehmen und ihre Berater: Die Fristen zur Einreichung von Erstanträgen und Änderungsanträgen bei der Überbrückungshilfe III und für Anträge zur Neustarthilfe wurden nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bis zum 31.10.2021 verlängert. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte sich für eine Verlängerung stark gemacht.
Mit der Fristverlängerung soll unter anderem sichergestellt werden, dass die betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit erhalten, ihre Anträge auf Basis der tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung und des geltenden beihilferechtlichen Rahmens stellen zu können. Ursprünglich endete die Antragsfrist am 31.8.2021. Unverändert zu beachten bleibt: Bei der Überbrückungshilfe III können – wie bereits berichtet – nur diejenigen Neuanträge eine Abschlagszahlung erhalten, die bis zum 30.6.2021 eingegangen sind.
Weitere Informationen zur Antragstellung sind unter anderem im FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III und im FAQ-Katalog zur Neustarthilfe auf den Webseiten des BMWi abrufbar.
Stand: 21.06.2021