Telefon

(0340) 2 60 90-0
Allgemein

Überbrückungshilfe III Plus: Antragstellung bis zum Jahresende möglich

7. Oktober 2021

Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist ab sofort die Antragstellung für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus möglich. Anträge für den verlängerten Förderzeitraum bis Dezember 2021 können bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist im Wesentlichen unverändert zur bisherigen Überbrückungshilfe III Plus, welche zunächst allein für die Monate Juli bis September 2021 galt. Nach wie vor sind für die verlängerte Hilfe Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Zusätzlich können auch diejenigen Unternehmen einen Antrag stellen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Sommer von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren.
Achtung: Alle betroffenen Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt haben, haben die Möglichkeit, einen Erstantrag für die gesamten Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 stellen. In diesem Fall sollen auch Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro monatlich erfolgen können.

Ein Änderungsantrag ist hingegen zu stellen, falls betroffene Unternehmen bereits die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 beantragt haben und nun einen fortgesetzten Bedarf für die Verlängerungsmonate Oktober bis Dezember 2021 geltend machen.

Stand: 07.10.2021

Mehr

Neuigkeiten

Inflationsanpassungsgesetz (Eckpunktepapier)

Bundesfinanzminister Lindner hat am 10. August 2022 die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Damit sollen inflationsbedingte (steuerliche) Mehrbelastungen zumindest abgemildert werden. Vorgesehen sind Anpassungen des Einkommensteuertarifs und die...

Mehr Entlastung für den Betrieb kleiner PV-Anlagen gefordert

Der DStV setzt sich für eine stärkere steuerliche Entlastung beim Betrieb kleiner PV-Anlagen ein. Er regt an, PV-Anlagen bis 30 kW/kWp ertragsteuerlich nicht zu besteuern. Ferner sollten die umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten weiter vereinfacht werden. Die...