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Führt die Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn?

5. März 2021

BMF: „Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (Schnelltest, PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn.“
Quelle: Internetseite Bundesfinanzministerium, FAQ „Corona“ Steuern, VI. 15.

Stand: 05.03.2021

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