BMF: „Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (Schnelltest, PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn.“
Quelle: Internetseite Bundesfinanzministerium, FAQ „Corona“ Steuern, VI. 15.
Stand: 05.03.2021