Mit Schreiben vom 28.1.2021 hat das Niedersächsische Finanzministerium mitgeteilt, dass die in 2020 angewandte Corona-Maßnahme zur Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch für 2021 gilt. Demnach kann die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 bei Antragstellung bis zum 31.3.2021 herabgesetzt werden, sofern eine unmittelbare und nicht unerhebliche wirtschaftliche negative Betroffenheit von der aktuellen Corona-Krise gegeben ist. Entsprechendes gilt für die Steueranmeldung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021.
Stand: 03.02.2021