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Steuer-News

Erleichterung bei Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer

3. Februar 2021

Mit Schreiben vom 28.1.2021 hat das Niedersächsische Finanzministerium mitgeteilt, dass die in 2020  angewandte Corona-Maßnahme zur Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch für 2021 gilt. Demnach kann die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 bei Antragstellung bis zum 31.3.2021 herabgesetzt werden, sofern eine unmittelbare und nicht unerhebliche wirtschaftliche negative Betroffenheit von der aktuellen Corona-Krise gegeben ist. Entsprechendes gilt für die Steueranmeldung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021.

 

Stand: 03.02.2021

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