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BMWi: Fristverlängerung für Anträge der Überbrückungshilfe II und der November- bzw. Dezemberhilfe

15. Januar 2021

Gute Nachrichten für betroffene Unternehmen und ihre Berater/innen: Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis 31.03.2021 verlängert. Dafür hatte sich der Deutsche Steuerberaterverband stark gemacht. Die Frist für die November- und Dezemberhilfe wird bis 30.04.2021 verlängert.

 

Stand: 15.01.2021

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