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Steuer-News

Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung bei Rentnern – Verspätungszuschläge

28. September 2021

Rentenanpassungen führen regelmäßig dazu, dass Rentnerinnen und Rentner ohne weitere Einkünfte ganz ungeahnt in die Steuerpflicht rutschen können. Denn Renten sind keine Staatsgeschenke. Zwar steht jedem ein fester individueller Rentenfreibetrag zu; dieser richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Aber wird dieser durch die regelmäßigen Rentenanpassungen überschritten, kann die Rente grundsätzlich der Besteuerung unterliegen

Aber keine Angst! In vielen Fällen können getätigte Ausgaben, wie beispielsweise Krankenversicherungsbeiträge oder die Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen die tatsächliche Steuerlast mindern.

In einigen Fällen flattert auch Post vom Finanzamt ins Haus und informiert Rentnerinnen und Rentner persönlich, dass sie Steuererklärungen (gegebenenfalls auch für weiter zurückliegende Jahre) nachreichen müssen. Das kann zwar eine Menge Arbeit bedeuten – aber einen Vorteil hat der Brief: In diesen Fällen verzichtet das Finanzamt auf sogenannte Verspätungszuschläge. Diese entstehen im Grundsatz immer dann, wenn Steuererklärungen zu spät abgegeben werden.

Etwas anders sieht es aus, wenn sich das Finanzamt nicht persönlich gemeldet hat und Rentner oder Rentnerinnen trotzdem merken, dass sie unbemerkt in die Steuerpflicht gerutscht sind. Das Gesetz sieht hier erstmal keinen großzügigen Umgang mit Blick auf die drohenden Verspätungszuschläge vor. Das ist doppelt ärgerlich. Es wartet dann der Aufwand, die Erklärungen zu erstellen, und obendrein soll der Geldbeutel mit Verspätungszuschlägen belastet werden.

In jedem Fall macht es Sinn, hier fachlichen Rat einzuholen. Steuerberaterinnen und Steuerberater können die Betroffenen zum einen zielsicher bei der Erstellung der Steuererklärungen unterstützen und sich gegebenenfalls dafür einsetzen, dass die zusätzlichen Verspätungszuschläge erlassen werden.

 

Stand: 28.09.2021

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