Die aufgrund der Corona-Krise verordneten Einschränkungen sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen engagieren sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie und für diejenigen, für die die Erledigungen des Alltags plötzlich mit zuvor nie dagewesenen Gefährdungen verbunden sind. Zur Förderung und Unterstützung dieses gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmte Verwaltungsregelungen getroffen.
Sie gelten für die im Schreiben genannten Unterstützungsmaßnahmen, die vom 1.3.2020 bis längstens zum 31.12.2020 durchgeführt werden.
Das BMF-Schreiben beinhaltet folgende Punkte:
- Spenden
- Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
- Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
- Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
- Arbeitslohnspende
- Aufsichtsratsvergütungen
- Hilfsleistungen zur Bewältigung der Corona-Krise
- Mittelverwendung
- Schenkungsteuer
- Weitere steuerliche Erleichterungen für Betroffene
BMF-Schreiben v. 9.4.2020 – IV C 4 -S 2223/19/10003 :003 >>
Stand: 15.04.2020