Ab 1.1.2020 wird die umsatzsteuerliche Istbesteuerungsgrenze von 500.000 € auf 600.000 € angehoben. Die Buchführungsgrenze in der AO wurde bereits mit dem ersten Bürokratieentlastungsgesetz angehoben. Nun wird ein Gleichlauf der beiden Umsatzgrenzen hergestellt.
Jahressteuergesetz 2020 beschlossen
Nachfolgend relevante Auszüge Homeoffice Wer im Homeoffice arbeitet, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Der Finanzausschuss beschloss am Mittwoch auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eine Ergänzung des von der Bundesregierung...