Ab 1.1.2020 wird die umsatzsteuerliche Istbesteuerungsgrenze von 500.000 € auf 600.000 € angehoben. Die Buchführungsgrenze in der AO wurde bereits mit dem ersten Bürokratieentlastungsgesetz angehoben. Nun wird ein Gleichlauf der beiden Umsatzgrenzen hergestellt.
FG Niedersachsen: Verfassungswidrigkeit der Abgeltungsteuer? Vorlage an das BVerfG
Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hält die Vorschriften über die Abgeltungsteuer in § 32d Abs. 1 EStG in Verbindung mit § 43 Abs. 5 EStG (Abgeltungsteuer) für mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar und hat sie dem...