Mehrwertsteuersenkung Gastronomie
Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen und können durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird daher über den 30. Juni hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.
Steuerlicher Verlustrücktrag
Der geltende steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben.
Kinderbonus
Familien sind besonders von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen. Pro Kind wird auf das Kindergeld ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gewährt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Unterstützung der Kulturschaffenden in der Corona-Krise
Der Kulturbereich ist in der Corona-Krise besonders betroffen. Deshalb wird ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von 1 weiteren Milliarde Euro aufgelegt.
Coronazuschuss
Erwachsene Grundsicherungsempfänger erhalten aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie ihnen entstehenden Mehraufwendungen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro.
Erleichterter Zugang zur Grundsicherung
Mit dem erleichterten Zugang zum SGB II hat die Bundesregierung vielen krisenbedingt plötzlich in Not geratenen Selbständigen und Beschäftigten mit kleinen Einkommen eine Absicherung geboten. Um Sicherheit in unsicheren Zeiten zu bieten, wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2021 verlängert analog zur pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.
Stand: 04.02.2021