Mit Schreiben vom 5. März 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt mitgeteilt, dass derzeit durch die Finanzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt mit Hochdruck daran gearbeitet wird, bis zum nächsten Vorauszahlungstermin am 10. März 2021 die Vorauszahlungen zum Solidaritätszuschlag anzupassen. Dies ist notwendig, weil zum 1. Januar 2021 der Solidaritätszuschlag auf niedrige und mittlere Einkommen abgeschafft wurde.
Stand: 05.03.2021