Ab 1.1.2020 wird die umsatzsteuerliche Istbesteuerungsgrenze von 500.000 € auf 600.000 € angehoben. Die Buchführungsgrenze in der AO wurde bereits mit dem ersten Bürokratieentlastungsgesetz angehoben. Nun wird ein Gleichlauf der beiden Umsatzgrenzen hergestellt.
Inflationsanpassungsgesetz (Eckpunktepapier)
Bundesfinanzminister Lindner hat am 10. August 2022 die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Damit sollen inflationsbedingte (steuerliche) Mehrbelastungen zumindest abgemildert werden. Vorgesehen sind Anpassungen des Einkommensteuertarifs und die...